Rechtsprechung
BGH, 22.02.1979 - VII ZR 183/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung eines Werklohns für die Erschließung eines Baugeländes - Anforderungen an die zweijährige und vierjährige Verjährungsfrist eines Werklohnanspruchs - Architekten unterhalten mit ihrem typischen Tätigkeitsbereichen kein Gewerbebetrieb iSv. § 196 Abs. 1 S. 1 ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1979, 264
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99
Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers
cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei solchen Schuldnern, die an sich die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes erfüllen, die zweijährige Frist anwendbar, wenn deren Tätigkeit von geistigen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Leitgedanken bestimmt ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1960 - VIII ZR 215/59 = BGHZ 33, 321, 325; Urteil vom 22. Februar 1979 - VII ZR 183/78 = BauR 1979, 264 = WM 1979, 559). - OLG Düsseldorf, 28.10.2016 - 22 U 84/16
Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht des Verkäufers über Mängel
Selbst wenn es sich bei der im Rubrum des Kaufvertrages genannten Adresse (ggf. auch bzw. zugleich) um die Geschäftsadresse des Klägers handeln sollte bzw. selbst wenn der Kläger das Fahrzeug für seine berufliche Tätigkeit als Architekt erworben haben sollte, wäre er gleichwohl nicht gemäß § 377 HGB verpflichtet gewesen, das Fahrzeug unverzüglich zu untersuchen bzw. etwaige Mängel zu rügen, denn als Architekt ist der Kläger nach herrschender und vom Senat geteilter Ansicht nicht Kaufmann im Sinne von § 377 HGB (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.1979, VII ZR 183/78, WM 1979, 559;… Baumbach-Hopt, HGB, 37. Auflage 2016, § 1 HGB, Rn 19 mwN;… Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 3937 mwN). - OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20
Werklohn für die Durchführung von Betonarbeiten und Mauerarbeiten; Zweckrichtung …
Der freiberufliche (freischaffende) Architekt, der sich nur mit typischen Berufsaufgaben des Architekten befaßt, unterhält keinen Gewerbebetrieb (vgl. BGH Urt. v. 22.2.1979 - VII ZR 183/78, BeckRS 1979, 31119803, beck-online).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.10.1978 - 8 U 156/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1979, 264